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    orea | Parkplätze in Übergröße | Parken Rötzergasse 41

    189
     
    oreaorea home
    Rötzergasse 41, 1170 Wien

    Laufende Kosten

    Monatliche Kosten189 €
    Gesamtbelastung Netto157,5 €
    USt. Gesamtbelastung31,5 €

    Einmalige Kosten

    Kaution120 €

    Hallo neues Zuhause!

    Kenne deine Chance mit Plus

    Online seit120Gesehen80Kontaktiert40Gemerkt63
    Plus locked

    Merkmale

    Verfügbar ab sofort
    unbefristet
    Stellplatz
    Neubau, Neuwertig, Erdgeschoss

    Beschreibung

    Parkplätze im 17. Bezirk in der Nähe des Elterleinplatzes

    Miete draußen: 156€

    Bearbeitungsgebühr: 270 €
    Kaution: 180 €

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    Suchst du nach einem neuen Parkplatz in Übergröße für deinen Camper, Transporter oder Klein-LKW?

    Parke in der Parking City orea (Rötzergasse 41), eine Gehminute vom Elterleinplatz entfernt.

    Der Parkplatz befindet sich im teilunterdachten Innenhof, der für Unbefugte nachts verschlossen ist.

    Miete monatlich: 156 Euro

    Bearbeitungsgebühr: einmalig 270 Euro
    Kaution: 180 Euro

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    Infrastruktur / Entfernungen

    Gesundheit
    Arzt <50m
    Apotheke <225m
    Klinik <175m
    Krankenhaus <1.200m

    Kinder & Schulen
    Schule <250m
    Kindergarten <175m
    Universität <1.525m
    Höhere Schule <1.025m

    Nahversorgung
    Supermarkt <125m
    Bäckerei <150m
    Einkaufszentrum <200m

    Sonstige
    Geldautomat <100m
    Bank <100m
    Post <200m
    Polizei <175m

    Verkehr
    Bus <175m
    U-Bahn <1.000m
    Straßenbahn <175m
    Bahnhof <1.000m
    Autobahnanschluss <3.350m

    Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


    Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
    Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

    Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
    Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
    Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
    Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
    Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

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