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  • Parkplatz

DORNBACHER STRAßE - GARAGENSTELLPLATZ / NÄHE KRANKENHAUS GÖTTLICHER HEILAND

57
 
LIM - BROKER GmbHHerr Daniel Masek
Dornbacher Straße, 1170 Wien
Dornbacher Straße, Neuwaldegger Straße, Hernalser Hauptstraße, Alszeile

Laufende Kosten

Miete57,46 €
Gesamtbelastung inkl. Steuern79,99 €
Gesamtbelastung Netto66,66 €
USt. Gesamtbelastung13,33 €
USt. Miete11,49 €
Betriebskosten9,2 €
USt. Betriebskosten1,84 €

Einmalige Kosten

Provision: 3 Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt.
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten

Hallo neues Zuhause!

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Plus locked

Merkmale

Verfügbar ab ab sofort
unbefristet
Garage
Tiefgarage
1 Parkplatz, 1 Garage, 1 Parkmöglichkeit

Ausstattung

Barrierefrei, Seniorengerecht, Personenaufzug

Beschreibung

Zur unbefristeten Vermietung gelangt ein Garagenstellplatz in begehrter Lage des 17. Wiener Gemeindebezirks (Hernals).

Der Garagenstellplatz befindet sich im Untergeschoss eines gepflegten Wohnhauses.

In unmittelbarer Nähe befinden sich folgende Straßenbahnlinien: 2, 10, 43.

Das Krankenhaus Göttlicher Heiland, der Bahnhof Hernals sowie der Wilhelminenberg sind ebenso in wenigen Gehminuten zu erreichen.

HINWEIS: IM FALLE EINER ERFOLGREICHEN VERMITTLUNG STELLEN WIR DREI MONATSMIETEN ZZGL. 20% UST. ALS PROVISION IN RECHNUNG. 

FÜR WEITERE FRAGEN STEHT IHNEN HERR DANIEL MASEK SEHR GERNE TELEFONISCH UNTER Anbieter kontaktieren ODER PER E-MAIL AN Anbieter kontaktieren ZUR VERFÜGUNG. 

Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist LIM-BROKER GmbH (im Folgenden „LB“) als Doppelmakler tätig. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass LB mit dem zu vermittelnden Dritten in einem familiären bzw. wirtschaftlichen Naheverhältnis steht. Die Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers; für die Richtigkeit der Angaben durch Dritte, insbesondere den Verfügungsberechtigten des Objektes, wird jedoch keinerlei Gewähr geleistet. Es wird hiermit weiters ausdrücklich festgehalten, dass durch Anfrage zu einem Objekt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und LM ein Maklervertrag zustande kommt und vereinbarungsgemäß im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten LB ein Honoraranspruch gegenüber dem Auftraggeber (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler, BGBl. 262 und 297/1996) in Höhe von 3% des Kaufpreises bzw. 2 (bei Wohnungen) oder 3 (bei sonstigen Objekten, insbesondere Gewerbeobjekten) Bruttomonatsmieten zzgl. 20% USt. entsteht. Festgehalten wird ferner, dass vereinbarungsgemäß bei LB ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 MaklerG (i) das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder (ii) mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich von LB fällt; oder (iii) das im Exposé bzw vertraglich bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm von LB bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder (iv) das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von LB (abrufbar unter: http://www.lim-broker.at/de/agb), auf die hiermit ausdrücklich hingewiesen wird.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem Auftraggeber ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <1.000m
Krankenhaus <250m

Kinder & Schulen
Schule <500m
Kindergarten <1.000m
Universität <2.000m
Höhere Schule <2.000m

Nahversorgung
Supermarkt <500m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <1.000m

Sonstige
Geldautomat <1.000m
Bank <1.000m
Post <1.000m
Polizei <1.000m

Verkehr
Bus <250m
Straßenbahn <250m
U-Bahn <1.000m
Bahnhof <1.000m
Autobahnanschluss <4.500m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap

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