Inmitten einer traumhaften Bergwelt rund um die Gemeinde Aurach bei Kitzbühel entsteht ein einmaliges Chalet.
Umgeben von Almwiesen mit uneingeschränktem Blick auf das Kaisergebirge finden sich 340 m2 purer Luxus ein.
Klassische Tiroler Holzelemente verleihen diesem Chalet im Duett mit raumhohen Glaselementen einen unvergleichbaren Charme.
Vier Schlafzimmer mit jeweils eigener Ankleide und Baderäumlichkeit bieten den Bewohnern maximalen Komfort und Privatsphäre.
Moderne Technik trifft Liebe zum Detail
Den volloffenen Kamin umrundet neben der vollausgestattete Designerküche inklusive nachgelagerter Prepkitchen auch ein einladender Wohn- und Essbereich. Der etwa 96 m2 umfassende Balkon beherbergt eine weitere Küche im Freien, die zum gemeinsamen Verweilen im Freien lädt.
Nach einem Workout im eigenen Fitnessbereich kann im vollausgestatteten Wellness-Bereich entspannt werden.
Absolute Wohlfühlatmosphäre bietet der Garten mit Naturpool und vier Holzdecks mit Liege- oder Sitzflächen.
Zwei Stellplätze im Außenbereich und drei Stellplätze in der Tiefgarage gewährleisten genügend Platz für Besucher oder Autoliebhaber.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.000m
Apotheke <4.000m
Klinik <4.500m
Kinder & Schulen
Schule <1.500m
Kindergarten <1.500m
Nahversorgung
Supermarkt <3.000m
Bäckerei <500m
Einkaufszentrum <3.000m
Sonstige
Bank <3.000m
Geldautomat <3.000m
Post <4.000m
Polizei <4.500m
Verkehr
Bus <500m
Bahnhof <4.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
orea präsentiert in Kooperation mit Leamont Baker das jüngstes Alpinjuwel – das KAISER.
Im Rahmen des Liegenschaftserwerbs fallen neben den Erwerbsnebenkosten, welche aus der Ihnen von unserem Vermarktungs-Partner übermittelten Nebenkostenübersicht hervorgehen, auch eine ortsübliche Maklerprovision in Höhe von 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt. an.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.