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Wohngemeinschaft

Günstig wohnen mit geteilter Miete

Wer eine WG gründen will, muss einige Besonderheiten beachten. Punkte wie die Nebenkostenabrechnung bieten immer wieder Zündstoff für Konflikte. Eine gute Absprache kann Streitigkeiten vermeiden.

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Definition von Wohngemeinschaft

Bei einer Wohngemeinschaft leben mehrere Personen, die für gewöhnlich nicht miteinander verwandt sind, in einem Mietobjekt zusammen und teilen sich die Miete. Jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, daneben gibt es noch Räume, die gemeinsam genutzt werden. Das Hauptmotiv für eine WG ist die niedrigere Miete. Große Wohnungen sind gemessen am durchschnittlichen Preis pro Quadratmeter deutlich günstiger als kleinere. Für viele Studierende ist eine WG deshalb die einzig finanzierbare Wohnmöglichkeit.

Wie gestaltet sich der Mietvertrag bei einer Wohngemeinschaft?

Für gewöhnlich gibt es bei WGs mehrere Mieter, die sich die Hauptmiete teilen, d.h. sie sind alle im Mietvertrag namentlich genannt und haben den Vertrag unterzeichnet. Das bedeutet, dass sie sich zur Zahlung des gesamten Mietzinses verpflichten. Wie dieser aufgeteilt wird, ist Sache der Mitbewohner. Die Höhe der Miete richtet sich meist nach der Größe der zugeteilten Zimmer, die Kosten für allgemein genutzten Räume wie Küche oder Bad werden gleichmäßig verteilt.

Eine Alternative zum geteilten Mietvertrag ist die Untermiete. Der Hauptmieter hat das Recht, seine Wohnung zu untervermieten, sofern es sich nur um einzelne Räume handeln. Möchte er die gesamte Wohnung untervermieten, braucht er dazu das Einverständnis des Vermieters. Der Untervermieter muss jedoch bedenken, dass er damit nicht die alleinige Haftung abgibt. Er muss sich gegenüber dem Vermieter rechtfertigen, verursacht der Untermieter Schäden, wird der Hauptmieter zur Verantwortung gezogen. Auch wenn der Untermieter in Zahlungsverzug gerät, muss der eigentliche Mieter die pünktliche Zahlung der Miete garantieren.

Checkliste zum Mietvertrag

  • Der Begriff "Wohngemeinschaft" muss im Mietvertrag auftauchen.
  • Entscheiden Sie sich, ob nur eine Person oder ob jeder einzelne Mitbewohner als Hauptmieter eingetragen werden soll.
  • Gibt es nur einen Hauptmieter, muss er die anderen Mitbewohner als Untermieter in den Vertrag aufnehmen.
  • Im Falle, dass alle WG-Bewohner als Hauptmieter im Vertrag stehen, haftet auch jeder gleichermaßen für Mietzahlung, Nebenkosten und Schäden.
  • Achten Sie darauf, im Mietvertrag schriftlich festzuhalten, dass die WG-Bewohner in der Wohnung bleiben können, wenn z. B. der Hauptmieter auszieht.
  • Einzelmietverträge bedeuten für den Vermieter einen höheren Verwaltungsaufwand, daher bevorzugen Sie es, nur einen Hauptmieter einzutragen.
  • Jeder Mitbewohner zahlt einen Teil der Kaution.

So sieht das Mietrecht bei einer Wohngemeinschaft aus

Für eine Wohngemeinschaft gilt dasselbe Mietrecht wie bei einem alleinigen Hauptmieter. Der Vermieter kann nur bei dringendem Eigenbedarf kündigen, die Mieter hingegen jederzeit. Sie müssen lediglich die Kündigungsfrist einhalten. Gerade bei Studenten ist es häufig der Fall, dass nur ein Bewohner ausziehen möchte. Kündigt er, ist damit das Mietverhältnis nicht beendet, sondern die anderen Mieter müssen sich um einen Ersatz kümmern oder die Miete untereinander aufteilen.

Es gibt auch die Möglichkeit, dass mit jedem Mieter ein eigener Mietvertrag abgeschlossen wird. Diese Variante ist allerdings sehr selten. Der Vermieter muss sich um einen neuen Mieter kümmern und braucht dazu nicht das Einverständnis der bereits vorhandenen Bewohnerinnen und Bewohner einholen. Das birgt viel Konfliktpotential unter den zukünftigen Mitbewohnern.

Checkliste Kündigung

  • Legen Sie eine Kündigungsfrist für die einzelnen WG-Bewohner fest, damit Sie sich rechtzeitig um einen Nachmieter kümmern können.
  • Überlegen Sie schon im Vorfeld, was im Kündigungsfall mit den gemeinsamen Anschaffungen passiert.
  • Wählen Sie den neuen Mitbewohner zusammen aus, um später die unschönen Auswirkungen von Antipathie zu vermeiden.

Tipps für das Gründen einer Wohngemeinschaft

Wer eine WG gründen möchte, sollte sich zunächst im Bekanntenkreis einen Mitbewohner suchen. Wer die Eigenschaften und den Lebensstil seines Vertragspartners bereits vorab kennt, ist vor bösen Überraschungen sicher. Eine andere Möglichkeit, um WG-Mitglieder zu finden, ist über eine Wohnungsbörse. Hier ist es jedoch sehr wichtig, sich nicht erst zur Vertragsunterzeichnung das erste Mal zu treffen, sondern sich davor genauer kennenzulernen. Wer eine WG mit einer bisher unbekannten Person gründen möchte, sollte sich deshalb früh genug auf die Suche nach einem geeigneten Kandidaten machen.

Sehr zu empfehlen ist, neben dem Mietvertrag noch einen Mitbewohnervertrag zu verfassen, in dem alle Mitbewohner einer gemeinsam vereinbarten Hausordnung, z.B. mit Putzplan, Zuteilung von Küchenfächern, Zahlungen in die Haushaltskasse usw., zustimmen.

Checkliste Nebenkosten

  • Halten Sie die Aufteilung der anfallenden Nebenkosten gleich zu Beginn schriftlich fest. Bedenken Sie dabei auch, dass der Strom-, Heizenergie- und Warmwasserverbrauch individuell verschieden ist.
  • Denken Sie auch über einen zusätzlichen Pauschalbeitrag für eventuelle Nachzahlungen nach. So sind Sie im Ernstfall gewappnet und es gibt keinen Streit.
  • Konfliktvorbeugend kann auch eine Haushaltskasse für gemeinsam genutzte Produkte wie Putz- und Waschmittel, Toilettenpapier etc. sein, in die monatlich feste Beträge eingezahlt werden.

Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit

  • Achten Sie darauf, dass andere nicht Ihre Sachen wegräumen müssen. Das schürt Unfrieden.
  • Ein Putzplan erspart oft überflüssige „wer hat noch nicht“-Debatten. Im Interesse des Gemeinwohls ist eine Festlegung von Putzschichten von großem Vorteil.
  • Denken Sie an eine Haftpflicht-Regelung für verursachte Schäden. Irgendetwas geht immer mal zu Bruch.

Ein Trend: Die Wohngemeinschaft für Senioren

Immer mehr Senioren ziehen eine Senioren-WG dem Seniorenheim vor. Bei dieser Betreuungsform sind sie relativ selbstständig, d.h. sie haben weiterhin einen Anschluss an das öffentliche Leben, haben durch die Betreuung aber trotzdem eine geregelte Tagesstruktur. Eine Voraussetzung für diese Betreuungsform ist, dass keine zu starke Behinderung oder Demenz vorliegt, d.h. für Pflegefälle ist dieses Zusammenleben weniger geeignet.