Der Abschluss einer Eigentumsübertragung, wie etwa beim Hauskauf, erfolgt in mehreren Schritten. Der notarielle Kaufvertrag muss von beiden Kaufparteien unterzeichnet werden, bevor der Notar alle weiteren Maßnahmen zur Eigentumsübertragung einleiten kann. Hier erfährst du, welche Maßnahmen dafür nötig sind und worauf du achten solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kaufvertrag ist das wichtigste Dokument für die Eigentumsübertragung, schließt diesen Prozess aber noch nicht ab.
  • Wesentlich ist die Löschung des alten Eigentümers im Grundbuch und das Eintragen des Käufers als neuer Besitzer nach Eingang des vollständigen Kaufpreises.
  • Erst nach der Schlüsselübergabe an den Käufer ist die Eigentumsübertragung komplett vollzogen.
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Wann wird der Kaufvertrag wirksam?

Das wichtigste Dokument für die Eigentumsübertragung ist der Kaufvertrag. Dieser ist allerdings nur dann gültig, wenn beide Parteien, also sowohl der Verkäufer als auch der Käufer der Immobilie, den Vertrag in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet haben. Davor gibt es einen Termin zur Besprechung des Vertragsentwurfs, nach dem beide Parteien sich noch beraten lassen können. Du solltest hier wissen, dass der Notar beiden Parteien als neutrale Instanz zur Seite steht und alle Fragen unparteiisch beantworten muss.

Bei der offiziellen Unterzeichnung des Vertrags fasst der Notar alle wichtigen Punkte noch einmal zusammen und stellt sicher, dass die Parteien keine offenen Fragen mehr haben. Mit der Unterschrift des Notars ist der Kaufvertrag wirksam. Er schickt dem Käufer und dem Verkäufer eine beglaubigte Kopie des beurkundeten Kaufvertrags zu. Dieser gilt als Beweis der geänderten Eigentumsverhältnisse.

Trotz der Möglichkeit, sich entweder vom Makler, vom Notar oder von einem externen Rechtsanwalt beraten zu lassen, solltest du dich ein wenig damit auskennen, was in den Kaufvertrag gehört. Dafür haben wir dir in diesem Artikel alle wichtigen Informationen bereitgestellt.

Welche Schritte folgen nach der Unterzeichnung und Beurkundung des Kaufvertrags?

Mit der Unterzeichnung und Beurkundung des Vertrags ist es allerdings noch nicht vollständig getan. Als Käufer erhältst du noch keinen Schlüssel (es sei denn, du hast eine vertragliche Sonderregelung mit dem Verkäufer getroffen), und als Verkäufer erhältst du noch nicht direkt den Kaufpreis.

Zunächst einmal muss der Notar nämlich ein paar nötige Schritte vollziehen, die je nach Situation ein paar Wochen dauern können. Es ist allerdings häufig möglich, diesen Prozess zu beschleunigen. Erst nach diesen Schritten ist die Eigentumsübertragung tatsächlich abgeschlossen:

  • Der Notar lässt zunächst eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen.
  • Der Notar fordert den Käufer zur Zahlung des Kaufpreises auf, entweder direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto. Der Verkäufer bestätigt den Zahlungseingang.
  • Im Grundbuch wird auf Veranlassung des Notars der Eigentümer der Immobilie geändert.
  • Zuletzt erfolgt die Schlüsselübergabe, womit die Eigentumsübertragung abgeschlossen ist.

 

Worauf muss ich als Käufer achten?

Als Käufer ist es wichtig, neben dem notariellen Kaufvertrag auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie einen Verzicht auf das Vorkaufsrecht seitens der Gemeinde zu erhalten. Um diese Dokumente kümmert sich normalerweise der Notar. Als Käufer solltest du jedoch gezielt beim Notar nachfragen, um sicherzustellen, dass der Prozess ohne Probleme abläuft.

Sollte es sich um eine besonders hohe Summe handeln oder falls du aus berechtigten Gründen Sicherheitsbedenken hast, kannst du mit einem Notaranderkonto für noch mehr Sicherheit sorgen. Prinzipiell gilt aber, dass du erst dann der Eigentümer und Besitzer der neuen Immobilie bist, wenn du den vollen Kaufpreis entrichtet hast und der Verkäufer dir im Gegenzug den Schlüssel übergeben hat. Eventuelle Abweichungen von diesem standardmäßigen Ablauf solltest du unbedingt schriftlich und unter Aufsicht des Notars im Kaufvertrag festhalten.

Worauf muss ich als Verkäufer achten?

Auch als Verkäufer gilt es, auf die eigene Sicherheit beim Immobilienverkauf zu achten. Daher ist die wichtigste Regel für dich: Schlüsselübergabe erst nach Geldeingang! Und zwar solltest du den vollen Kaufpreis erhalten haben, bevor du den Schlüssel aus der Hand gibst. Aber auch für dich ist es natürlich möglich, Sonderregelungen im Kaufvertrag festzuhalten.

Obwohl mehrere Berater wie der Notar, der Makler und auf Wunsch auch Rechtsanwälte zur Verfügung stehen, solltest du dir als Verkäufer darüber bewusst sein, dass es einen Unterschied zwischen Auflassung und Eintragung gibt.

Mit der Auflassung im Grundbuch bist du noch immer Besitzer und Eigentümer der Immobilie, kündigst aber sozusagen offiziell an, dass ein Eigentümerwechseln bald stattfinden soll. Nach Eingang des Kaufpreises auf deinem Konto bist du noch immer Eigentümer, der Käufer ist aber rechtlich gesehen bereits Besitzer der Immobilie. Erst, wenn du im Grundbuch als Eigentümer gestrichen wurdest und der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen ist, ist die Eigentumsübertragung gänzlich abgeschlossen.


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