In Österreich ist es erlaubt, in privatem Wohnraum zu rauchen. Dies darf der Vermieter auch nicht verbieten. Hier erfährst du, was du bei Beschwerden oder Schäden, wie Verfärbungen der Wand durch den Qualm, tun kannst.

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Wenn der Mieter raucht

Du darfst dem Mieter das Rauchen in den eigenen vier Wänden nicht verbieten. Weder Hausordnungs- noch Mietvertragsklauseln, die dies versuchen, sind im Streitfall gültig.

Zugleich bist du als Vermieter für den Hausfrieden und für die Erhaltung der Qualität der Mietwohnung zuständig. Dies kann dazu führen, dass du bei Beschwerden einschreiten musst. Dabei hast du die folgenden Möglichkeiten:

  1. Vereinbare ein ausdrückliches, freiwilliges Rauchverbot mit dem Mieter.
  2. Falls der Mieter trotz Rauchverbot raucht, kannst du ihn für Verfärbungen an der Wand belangen.
  3. Achte auf eine gute und transparente Kommunikation mit all deinen Mietern, um so eventuelle Konflikte konstruktiv zu lösen.
  4. Im Zweifelsfall hilft das Schlichtungsgericht, das eine Lösung bei starken Rauchern vorschlagen kann.

Wichtig: Rauchen ist in keinem Fall ein Kündigungsgrund für Vermieter.

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