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Tiefgaragenstellplätze in der Grundsteingasse 41

120
 
oreaHerr Severin Österreicher
Grundsteingasse, 1160 Wien
Brunnenmarkt, Yppenplatz

Laufende Kosten

Monatliche Kosten120 €
Gesamtbelastung Netto100 €
USt. Gesamtbelastung20 €
Miete70,89 €
USt. Miete14,18 €
Betriebskosten29,11 €
USt. Betriebskosten5,82 €

Einmalige Kosten

Kaution75 €

Hallo neues Zuhause!

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Plus locked

Merkmale

Verfügbar ab sofort
unbefristet
Parkhaus
Baujahr 2001, Neubau, Neuwertig, 2. Untergeschoß

Beschreibung

• Tiefgaragenstellplätze im 16. Bezirk mit optimaler Verkehrsanbindung
• Ebene Stellplätze: 120€ monatlich  
• Bearbeitungsgebühr: 270€
• Als Kaution sind entweder € 75 für den Schlüssel und optional € 150 für die Fernbedienung zu hinterlegen. € 225 für beides zusammen.

Wir würden uns freuen, Sie als zukünftigen Mieter begrüßen zu dürfen und stehen Ihnen für Rückfragen unter Anbieter kontaktieren zur Verfügung;

Telefonisch erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr!

Gerne können Sie sich auch in unserer Geschäftsniederlassung in der

Rötzergasse 41, 1170 Wien

Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag, 13:00 – 17:00 Uhr,

einen Tiefgaragen-Schlüssel zum unverbindlichen Probeparken ausleihen.

Sie können für die Dauer Ihres Aufenthalts gerne unsere Besucher-Parkplätze nutzen - diese befinden sich im Innenhof links.


Infrastruktur / Entfernungen

Gesundheit
Arzt <250m
Apotheke <500m
Klinik <750m
Krankenhaus <1.250m

Kinder & Schulen
Schule <250m
Kindergarten <250m
Universität <1.250m
Höhere Schule <1.000m

Nahversorgung
Supermarkt <250m
Bäckerei <250m
Einkaufszentrum <750m

Sonstige
Geldautomat <250m
Bank <250m
Post <500m
Polizei <250m

Verkehr
Bus <250m
U-Bahn <500m
Straßenbahn <250m
Bahnhof <500m
Autobahnanschluss <4.000m

Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap


Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert. 
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt. 
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

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