In Österreich gibt es ein großes Angebot an Sanierungsförderungen. Diese staatlichen Fördermittel helfen dabei, die gewünschten Maßnahmen günstiger durchzuführen. So kannst du deine Wohnqualität und deine Energiebilanz verbessern. Hier liest du, wie das funktioniert.
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- Die staatliche Sanierungsförderung in Österreich unterstützt bis zu 30 % der Kosten von Sanierungsmaßnahmen.
- Die thermische Sanierung, also etwa Dämmmaßnahmen, ist besonders beliebt und wird bis mindestens Ende 2022 gefördert.
- Denke daran, die Baumaßnahmen erst dann zu beginnen, wenn du den Antrag auf Sanierungsförderung erfolgreich gestellt hast.
Die Kosten für eine Sanierung hängen vom Aufwand ab. Lass dich am besten von einem Experten dazu beraten, welche Maßnahmen für deine Immobilie in Frage kommen. Am teuersten ist meist die Dämmung der Fassade, während die Dämmung von Keller und Innenwänden günstiger ist.
Die folgenden Kosten sind in etwa für die thermische Sanierung zu erwarten:
Sanierungsmaßnahme | Kosten pro Quadratmeter |
Dämmung der Fassade | 80 bis 180 Euro |
Dämmung des Kellers | 40 Euro |
Dämmung der Innenwände | 60 Euro |
Dach neu decken | 100 Euro |
Dämmung des Dachs | 50 bis 150 Euro |
Fenster erneuern | Ab 600 Euro pro Stück |
Fenster ausbessern | 50 Euro pro Stück |
Haustür erneuern | 2.000 bis 5.000 Euro pro Stück |
Die Sanierungsförderung in Österreich unterscheidet sich nach Bundesland. Dabei kommt es stets auf das jeweilige Programm an. Auch die Art der Maßnahme und die Größe der Immobilie beeinflussen die Höhe der Sanierungsförderung. Grundsätzlich werden bei Sanierungen bis zu 30 % der zu erwartenden Kosten gefördert. Diese sind bei thermischen Sanierungen bei 6.000 Euro gedeckelt, bei der Umstellung des Heizsystems bei 2.000 Euro.
Die Nutzung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen belohnt die Sanierungsförderung mit weiteren 500 Euro. Für das Erstellen eines Energieausweises kannst du bis zu 300 Euro Förderung in Anspruch nehmen.
Die folgenden Arten der Sanierungsförderung gibt es in Österreich:
Thermische Sanierungsförderung
Förderung für den Einbau von Biomasseheizanlagen
Förderung für die Verwendung von Ökostrom
Förderung für Photovoltaik-Anlagen
- Förderung für einen Fernwärmeanschluss
Die Förderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, im Schnitt betragen sie aber mindestens 10 % von der Investitionssumme. Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz werden mit bis zu 25 % oder maximal 18.750 Euro bezuschusst.
Die Kosten für eine Sanierung hängen vom Aufwand ab. Für die Dämmung der Fassade muss mit 80 bis 180 Euro pro m² gerechnet werden. Diese Sanierungsmaßnahme ist die teuerste. Relativ günstig ist die Dämmung des Kellers mit ungefähr 40 Euro pro m², gefolgt von der Dämmung der Innenwände mit etwa 60 Euro.
Die thermische Sanierungsförderung ist die am häufigsten beantragte Sanierungsform in Österreich. Im Rahmen der Sanierungsoffensive 2021/2022 stehen für Privatpersonen und Betriebe insgesamt 650 Millionen Euro Sanierungsförderung zur Verfügung.
Das Ziel der Sanierungsoffensive ist eine Senkung des CO2-Ausstoßes und die Ermöglichung von nachhaltigem Wohnen. Denn Österreich möchte bis zum Jahr 2040 klimaneutral sein und dafür unter anderem aus Öl und Gas als Energiequelle für Häuser aussteigen.
Diese Sanierungsmaßnahmen werden im Rahmen der Sanierungsoffensive gefördert:
Solaranlagen
Verwendung ökologischer Baustoffe
Dämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerböden
Sanierung von Fenstern und Außentüren
Tausch von Heizungen
Beschattungssysteme, die den Kühlbedarf des Gebäudes senken
Privatpersonen können den Sanierungsscheck für die thermische Gebäudesanierung beantragen. Dieser gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser, die älter als 20 Jahre sind. Förderungsfähig sind Sanierungen und Teilsanierungen, die zu einem besseren Standard der Dämmung und zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen.
Anträge können im Rahmen der aktuellen Sanierungsoffensive bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt nur online über die KPC.
Damit dein Vorhaben genehmigt wird, musst du den Antrag auf Fördersanierungsgelder rechtzeitig stellen. Bevor du mit dem Bau beginnst, ist eine gründliche Kostenplanung nötig. Erst, wenn du die Zusage hast, beginnen die Maßnahmen.
Die folgenden Voraussetzungen gelten in Österreich für eine Fördersanierung:
- Alter des Gebäudes: Um eine Förderung für die Sanierung zu erhalten, muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein. Unbedingt zu beachten ist, dass der Antrag vor dem Baubeginn bei einer der vier österreichischen Bausparkassen eingereicht wird. Nachdem Sanierungen häufig mithilfe eines Baukredites finanziert werden, kann der Antrag im Zuge einer Finanzierungsberatung beantragt werden. Gute Bankberater weisen von sich aus auf die Möglichkeit einer Sanierungsförderung hin.
- Energiesparausweis: Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein oder Erstellen eines Energiesparausweises sowie das Einholen von Angeboten für die Sanierung. Erst nach dem Erhalt einer Förderbestätigung kann mit dem Bau begonnen werden, etwa acht Wochen später erfolgt eine rechtlich verbindliche Zusage. Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen die dafür fällig gewordenen Rechnungen beim Energieausweisaussteller eingereicht werden. Erst dann wird die Förderung ausgezahlt.
- Termin: Mit der Bestätigung geht der Bauherr die Verpflichtung ein, sich an einen bestimmten Termin, bis zu dem die Maßnahmen umgesetzt sein müssen, zu halten.
Neben der Sanierung gibt es weitere, weniger aufwändige Möglichkeiten, um zu Hause Energie zu sparen und so zu einer besseren CO2-Bilanz beizutragen. Die beste Methode ist, bewusster mit Strom umzugehen.
- Alter des Gebäudes: Um eine Förderung für die Sanierung zu erhalten, muss das Gebäude mindestens 20 Jahre alt sein. Unbedingt zu beachten ist, dass der Antrag vor dem Baubeginn bei einer der vier österreichischen Bausparkassen eingereicht wird. Nachdem Sanierungen häufig mithilfe eines Baukredites finanziert werden, kann der Antrag im Zuge einer Finanzierungsberatung beantragt werden bzw. weisen gute Bankbereiter von sich aus auf die Möglichkeit einer Sanierungsförderung hin.
- Energiesparausweis: Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist das Vorhandensein oder Erstellen eines Energiesparausweises sowie das Einholen von Angeboten für die Sanierung. Erst nach dem Erhalt einer Förderbestätigung kann mit dem Bau begonnen werden, etwa acht Wochen später erfolgt eine rechtlich verbindliche Zusage. Nach Abschluss der Baumaßnahmen müssen die dafür fällig gewordenen Rechnungen beim Energieausweisaussteller eingereicht werden. Erst dann wird die Förderung ausgezahlt.
- Termin: Mit der Bestätigung geht der Bauherr die Verpflichtung ein, sich an einen bestimmten Termin, bis zu dem die Maßnahmen umgesetzt sein müssen, zu halten.