Sie müssen die Kapitalkosten berücksichtigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie steuerlich geltend gemacht werden. Zu den Infos!
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Es gibt zwei Arten von Aufwendungen für die Kapitalbeschaffung unterschieden: Fremdkapital- und Eigenkapitalkosten. Für Fremdkapital fallen Kosten an, die für die Inanspruchnahme eines Kredits oder einer vergleichbaren Geldleihe verbunden sind. Dazu gehören Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungsgebühren, Notarkosten und die Zinsen.
Von Eigenkapitalkosten ist die Rede, wenn es mehrere Eigenkapitalgeber gibt. Dafür, dass das Eigenkapital zur Verfügung gestellt wird, erhalten die Geldgeber für gewöhnlich Zinsen inklusive eines Risikoaufschlages. Die Zinsen werden anteilig am jährlichen Gewinn ermittelt und jährlich ausgeschüttet. Diese Rendite stellt für das Unternehmen, welches das Geld geliehen hat, Kosten.
Die Kapitalkosten setzen sich aus laufenden und einmaligen Belastungen zusammen. Zu den laufenden Kosten gehören die Zinsen, zu den einmaligen etwa die Kontoeröffnungsgebühr oder das Honorar für den Notar. Wer ein günstiges Kreditangebot sucht, sollte beim Vergleich der Angebote auf die effektiven Zinsen achten. Im Gegensatz zu den nominalen Zinsen beinhalten sie bereits den Großteil der Kreditgebühren und ermöglichen somit einen aussagekräftigen Vergleich. Neben der Höhe der Kreditsumme und den Zinsen hat auch die Laufzeit Einfluss auf den Preis für Kapital.
Für die Berechnung der Aufwendungen für Fremdkapital wird ein Kapitalkostensatz herangezogen. Er ergibt sich aus der Summe eines Referenzzinssatzes, der für gewöhnlich der allgemeine Marktzinssatz ist, und einer Risikoprämie. Die Risikoprämie hängt von mehreren Faktoren ab, etwa Zinsänderungsrisiken und der Bonität des Unternehmens. Die Gesamtkapitalkosten ergeben sich aus der Summe von Fremd- und Eigenkapitalkosten. Die durchschnittlichen Kapitalkosten, auch WACC (engl. Weighted Average Cost of Capital) genannt, werden ermittelt, indem der Fremdkapitalanteil mit den Fremdkapitalkosten und der Eigenkapitalanteil mit den Eigenkapitalkosten multipliziert wird und die Summen daraus addiert werden.
Diese Berechnung wird komplizierter, wenn es sich um international tätige Unternehmen handelt, was mit unterschiedlichen Inflationsraten und Währungen zusammenhängt. Die damit in Verbindung stehenden Risiken müssen gesondert berücksichtigt werden.
Kapitalkosten können in der Steuer aktiviert und abgeschrieben werden. Das gilt jedoch nur für die Aufwendungen für Fremdkapital. In Verbindung mit einem Immobilienkauf oder -bau ist es für die steuerliche Absetzbarkeit eine Voraussetzung, dass es sich bei dem Objekt um eine Kapitalanlage handelt. Das ist etwa dann der Fall, wenn es vermietet oder für den Geschäftsbetrieb genutzt wird.
Die Abschreibung beginnt mit dem Erhalt des Fremdkapitals. Wird eine Immobilie umgebaut, um sie anschließend vermieten zu können, können die Finanzierungskosten also schon vor Fertigstellung der Bauarbeiten abgeschrieben werden. Allerdings muss eindeutig nachgewiesen werden, dass das Ziel der Bau- oder Kaufmaßnahmen die Vermietung oder Verpachtung der Immobilien ist.
Ein Unternehmen muss durch das investierte Kapital mindestens einen Gewinn erzielen, mit dem die Fremdkapitalkosten gedeckt werden können. Ist dies nicht der Fall, findet eine Wertvernichtung statt. Bei den Eigenkapitalkosten muss die Rendite hoch genug sein, damit sie sich - gemessen am Risiko - für den Anleger lohnt. Kosten für Kapital sind relevant für die Unternehmensbewertung bei Transaktionen, für Investitionsanalysen sowie für das Wertmanagement, also die Renditeerwartungen.
Privatpersonen können die Kosten, die mit der Aufnahme eines Kredits verbunden sind, nicht steuerlich geltend machen. Diese Kosten sind für sie aber insofern von Bedeutung, als dass sie bei der Kredithöhe zu berücksichtigen sind oder genug ausreichend Eigenleistungen für deren Begleichung aufgebracht werden müssen. Neben den Zinsen macht die Eintragung des Geldgebers ins Grundbuch den größten Anteil an Fremdkapitalkosten aus. Sie beträgt 1,2 Prozent vom Pfandbetrag.