Grundstücke nutzbar machen

Die Erschließung eines Grundstücks beim Hausbau erhöht die Kosten. Deshalb muss sie frühzeitig berücksichtigt werden. Jetzt informieren!

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Was wird unter der Erschließung verstanden?

Unter Erschließung oder Aufschließung eines Grundstücks werden alle baulichen Maßnahmen verstanden, um es nutzbar zu machen. Auch rechtliche Regelungen, wie etwa die Eintragung ins Grundbuch, gehören dazu. Dabei wird zwischen einer öffentlichen und einer privaten Erschließung unterschieden. Als öffentlich gelten alle Maßnahmen bis zur Grundstücksgrenze, privat sind sie innerhalb der Baufläche.

Was gehört zur Erschließung eines Grundstücks?

Jedes Haus braucht Anschlüsse für Strom, Wasser und Abwasser, Telefon und eventuell auch Gas oder Fernwärme. Außerdem ist in Österreich eine Hauszufahrt gesetzlich verpflichtend, wobei alternativ Wegdienstbarkeiten über Nachbargrundstücke erlaubt sind. Im Rahmen der Bauplanung sollte sich der Bauherr darüber informieren, wo sich die nächstgelegenen Anschlussstellen befinden. Die Pläne dazu können bei den zuständigen Gemeinden oder dem regionalen Netzbetreiber eingesehen werden. Umgekehrt gehört zur Bauverhandlung ein Kanalplan, in dem aufgezeigt wird, wie die im Baugrund verlegten Leitungen verlaufen werden. Auch muss vor Baubeginn anhand einer Bodenprobe geprüft werden, wie die Bodenbeschaffenheit ist und wo der Grundwasserspiegel liegt. Dementsprechend wird die Verlegung der Leitungen geplant.

Wovon hängen die Erschließungskosten ab?

Die Kosten hängen von der Größe des Grundstücks und dem bereits vorhandenen Netz an Leitungen zusammen. Sind die Wege bis zur nächsten Anschlussstelle kurz, sind die Kosten entsprechend gering. Im Schnitt muss mit 10.000 bis 15.000 Euro gerechnet werden. Neben diesen einmaligen Investitionskosten muss jeder Grundstücksbesitzer Kanalanschluss- und Kanalnutzungsgebühren bezahlen. Sie werden je nach Gemeinde anders berechnet. Jedoch gilt, dass die Gebühr insgesamt maximal das Doppelte des Jahreserfordernisses ausmachen darf, und dass Mindestgebühren eingehoben werden müssen. Im Jahr 2016 beträgt diese Mindestgebühr 3,61 Euro pro Kubikmeter exklusive Umsatzsteuer.

Welche Förderungen gibt es für Erschließungskosten?

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungen für die Erschließung. Dabei werden insbesondere Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie zum Beispiel Fernwärme- oder Erdgasanschlüsse, gefördert.

Welche Bedeutung hat die Erschließung in einem Haus?

Nicht nur die Anschlüsse eines Grundstücks, sondern auch die entsprechenden Maßnahmen innerhalb einer Immobilie müssen gut durchdacht sein. Darunter wird die Nutzbarmachung der Immobilie verstanden, also der Bau von Zufahrten, Wegen, Treppen und Gängen. Beim Hausbau sollte an das Wohnen im Alter gedacht werden. Breite Gänge und Stiegengeländer, welche die Anbringung eines Treppenlifts ermöglichen, schützen vor hohen Investitionskosten und Umbaumaßnahmen.

Worauf sollte bei der Aufschließung geachtet werden?

Während der Baumaßnahmen ist es ratsam, mit Fotos zu dokumentieren, wo und wie die Rohre und Stromkabel verlegt wurden. Dabei ist neben der exakten Lage der Leitungen auch die Tiefe festzuhalten. Sollten später Baumaßnahmen notwendig sein, kann das vor Schäden an den Leitungen schützen. Müssen Rohre ausgetauscht werden, ist es sehr hilfreich zu wissen, an welchen Stellen diese verschweißt wurden.

Was bedeutet teilerschlossen?

Wer ein Grundstück kauft, sollte darauf achten, ob es erschlossen, teilerschlossen oder nicht erschlossen ist. Ist es nicht erschlossen, handelt es sich um Rohbauland oder Bauerwartungsland. Die Kosten für die Aufschließung können in solchen Fällen sehr hoch sein. Der Anteil, der von der Gemeinde übernommen wird, ist vergleichsweise gering. Bei Teilerschließungen sind noch einzelne Maßnahmen notwendig, bei älteren ehemals bebauten Grundstücken fehlen häufig die Kabel für Telefon und Fernsehen. Bei erschlossenen Grundstücken sind alle Anschlüsse vorhanden, wobei das nicht unbedingt bedeuten muss, dass diese bis zum geplanten Haus reichen. Sie können auch nur bis zur Grundstücksgrenze gelegt sein, der Eigentümer muss für die Verlängerung innerhalb des eigenen Grundstücks selbst aufkommen.