Was ist zu beachten?

In Österreich gibt es rund 350.000 denkmalgeschützte Gebäude. Beim Sanieren dieser ist einiges zu beachten. Was genau, erfährst du hier.

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Was muss beachtet werden?

Eine denkmalgeschützte Immobilie zu sanieren ist nicht gerade einfach. Es gibt sehr viele Vorschriften, an die sich der Eigentümer zu halten hat. Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, sind von geschichtlicher, kultureller oder künstlerischer Bedeutung und von öffentlichem Interesse und müssen laut österreichischem Denkmalschutzgesetz vor Zerstörung oder Veränderung geschützt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass bauliche Maßnahmen oder eine Sanierung vollkommen ausgeschlossen sind. Eigentümer, die entsprechende Investitionen machen möchten, sollten im Rahmen der Planung unbedingt einen Experten vom zuständigen Denkmalschutzamt zurate ziehen. Er bewertet die Immobilie vor Ort und erklärt, was gemacht werden darf und was nicht. Ein Verstoß gegen den Denkmalschutz kann sehr teuer werden, bis zu 50.800 Euro Strafe sind möglich. Also unbedingt frühzeitig eine Genehmigung einholen! Neben der Bewilligungspflicht gibt es auch eine Erhaltungspflicht.

Förderungen für das Sanieren einer denkmalgeschützten Immobilie

Denkmalgeschütze Immobilien werden in Österreich besonders gefördert. Wer ein Haus oder eine Wohnung sanieren möchte, kann den Sanierungsscheck für thermische Sanierungen beantragen. Heuer wurden 30 % der förderungsfähigen Kosten bezuschusst. Für gewöhnliche Immobilien waren es maximal 5.000 Euro. Für das Sanieren einer Immobilie unter Denkmalschutz werden nochmals bis zu 2.000 Euro, also insgesamt 7.000 Euro bereitgestellt. Für das kommende Jahr stehen die Förderbeträge noch nicht fest. Ein Antrag auf einen Sanierungsscheck wird bei einer der vier österreichischen Bausparkassen eingereicht.

Eine weitere wichtige Anlaufstelle ist das österreichische Bundesdenkmalamt. Hier können für Sanierungsmaßnahmen Subventionen beantragt werden, ein Recht darauf besteht aber nicht. Wie hoch die Förderung ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten, wie z.B. den Maßnahmen, den Kosten, der wirtschaftlichen Situation des Eigentümers usw. ab, allgemein sind sie für den Eigentümer aber sehr lohnenswert und eine Erleichterung.

Welche Richtlinien sind einzuhalten?

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie sanieren möchte, hat bei den Maßnahmen nicht freie Hand. Von der Wahl der Außendämmung bis hin zu den Fenstern gibt es Vorschriften. So sind z.B. Isolierverglasungen nicht erlaubt, da sie zu einer Veränderung des Erscheinungsbildes führen. Der Einsatz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Auch das nachträgliche Abdichten von Türen muss zunächst genehmigt werden, ein einfaches Austauschen ist verboten. Sonnenkollektoren am Dach werden nur sehr selten genehmigt. Sind hingegen nur geringe bauliche Veränderungen notwendig, wie z.B. beim Anschluss an ein Fernwärmekraftwerk, werden diese gerne genehmigt. Es gibt sogar sehr viele Maßnahmen, die besonders gefördert werden, wie z.B. die Instandsetzung des Daches, die Dämmung über Gewölbe oder der obersten Geschoßdecke oder die Nutzung von Erdwärmepumpen.

Wieso sich eine denkmalgeschützte Immobilie trotzdem lohnt

Trotz des Mehraufwandes ist ein Haus unter Denkmalschutz nicht uninteressant. Die Förderungen für Sanierungen sind sehr großzügig und auch die Instandhaltungsmaßnahmen werden bezuschusst. Außerdem ist die Wohnqualität in denkmalgeschützten Häusern durch die hohen Decken und die historischen Gemäuer einzigartig. Nicht zu vergessen ist auch, dass meist gleich mehrere Häuser in der Nachbarschaft geschützt sind. Dadurch besteht in Zukunft nicht die Gefahr, dass es zu den Blick versperrenden Umbauten oder beengenden Ausbauten kommt.