Makler erleichtern die Suche nach Nachmietern immens, weshalb ein Großteil der Vermieter auf entsprechende Services zurückgreift. Das tun sie immerhin auch völlig ohne wirtschaftlichen Nachteil, denn die Provision für die Maklerdienste tragen grundsätzlich die neuen Mieter.
1. Wann fällt eine Provision an?
2. Wann darf keine Provision verlangt werden?
3. Kommt de Wechsel zum Bestellerprinzip im Immobilienbereich?
4. Wie finden Mietinteressenten provisionsfreie Wohnungen?
5. Was tun, wenn doch eine Provision fällig wird?
Die Provision an den Makler muss grundsätzlich dann gezahlt werden, wenn ein Mietvertrag zustande kommt. War ein Makler für die Vermittlung der Wohnung zuständig, ist es Sache des Mieters, ihn dafür zu entlohnen.
Die Höhe der Provision wurde 2010 neu gesetzlich festgelegt und beträgt in den meisten Fällen maximal einen Monatsmietzins. Ausnahmen sind vor allem unbefristete oder auf mehr als drei Jahre befristet Mietverträge. Hier dürfen bis zu zwei Monatsmieten veranschlagt werden. Bei Verlängerung oder Umwandlung eines Vertrages beträgt die Maximalprovision einen halben Monatsmietzins.
Ist der Makler gleichzeitig auch Vermieter der Immobilie, darf keine Provision verlangt werden. Für nahe verwandtschaftliche oder wirtschaftliche Beziehungen zum Vermieter gilt das gleiche.
Tatsächlich dürfen Verwalter von Wohnanlagen in Österreich Provisionen für Maklertätigkeiten verlangen. Das ist allerdings nur dann der Fall, wenn nachweisbar Vermittlungstätigkeiten erfolgt sind, die klar über die üblichen Verwaltungsaufgaben hinausgehen.
Unzulässig verlangte Provisionszahlungen dürfen bis zu zehn Jahre lang zurückgefordert werden. Überhöhte und unverhältnismäßige Courtagen müssen innerhalb von drei Jahren gerichtlich beanstandet werden.
In Deutschland wurden Mitte 2015 entsprechende Gesetze dahingehend geändert, dass auch bei Immobiliengeschäften das Bestellerprinzip gilt. Das bedeutet: Wer eine Dienstleistung in Auftrag gibt und klar von ihr profitiert, muss sie auch bezahlen.
Auf die Provisionsfrage übertragen heißt das, dass seitdem Vermieter die Maklercourtage übernehmen müssen. Mietwohnungen sind in Deutschland inzwischen also grundsätzlich provisionsfrei.
Seit dieser Gesetzesänderung werden auch in Österreich die Stimmen für eine entsprechende Gesetzesänderung immer lauter, da viele das Bestellerprinzip für logisch und konsequent halten. Hinzu kommt, dass die zunehmende Digitalisierung und mit ihr einhergehende Immobilienportale es Wohnungssuchenden inzwischen deutlich leichter machen, selbstständig und ohne Makler nach Wohnungen zu suchen. Die Maklertätigkeit im Auftrag des Vermieters bedeutet für potenzielle Nachmieter also kaum jemals einen Vorteil.
Befürworter der gegenwärtigen Regelung geben zu bedenken, dass die geltende Handhabung dafür Sorge tragen soll, dass sich der Makler als Doppelmakler nicht ausschließlich dem Vermieter und seinen Interessen verpflichtet fühlen soll. Gegner halten allerdings dagegen, dass eine solche Neutralität bei der einseitig angespannten Wohnraumsituation in Ballungsräumen ohnehin nicht mehr gegeben ist.
Solange eine dementsprechende Gesetzesänderung allerdings noch nicht beschlossen ist, müssen Wohnungssuchende andere Wege finden, die Provision zu umgehen.
Dazu bleibt eigentlich nur die Möglichkeit, auf Wohnungsangebote zurückzugreifen, die nicht durch einen Makler vermittelt, sondern vom Vermieter direkt angeboten werden. Plattformen zur Immobiliensuche, wie auch ImmobilienScout24, bieten hier praktische Filtermöglichkeiten an, die Interessenten direkt ausschließlich entsprechende Angebote anzeigen.
Auch wenn es nicht mehr zeitgemäß klingt: Zeitungsannoncen sollten bei der Wohnungssuche ebenfalls mit einbezogen werden. Hier inserieren in aller Regel nur Vermieter direkt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Wohnungen provisionsfrei sind.
Selbst eine Anzeige zu schalten, ob im Internet oder der Zeitung, kann außerdem helfen. In diesem Fall kann im Annoncentext direkt darauf hingewiesen werden, dass nur provisionsfreie Angebote in Frage kommen. Gerade soziale Netzwerke bieten sich hierfür hervorragend an. Gleichzeitig wird so auch der nächste Tipp beherzigt:
Persönliche Kontakte sind natürlich erst Recht das A und O. Zieht ein Bekannter gerade aus seiner Wohnung aus, kann dieser oft direkt den Kontakt zum Vermieter vermitteln. Der spart sich so das Beauftragen eines Maklers oder das eigene Inserieren, während der Interessent keine Provision zahlen muss.
Als genereller Tipp gilt: Je umkämpfter der Wohnraum, desto wahrscheinlicher ist es, dass Vermieter einen Makler beauftragen und desto schwieriger wird es für Interessenten, solche Angebote kategorisch abzulehnen. Wenn es auch nicht für jeden realisierbar ist, bietet es sich also tendenziell immer eher an, in ländlicheren Gebieten nach provisionsfreien Wohnungen zu suchen.
Wohnungsgenossenschaften sind ebenfalls eine gute Anlaufstelle Diese beauftragen eigentlich nie einen Makler und bieten außerdem häufig überdurchschnittlich günstigen Wohnraum. Allerdings sollte bedacht werden, dass zukünftige Mieter hier Genossenschaftsanteile erwerben müssen, was ebenfalls wieder zusätzliche Kosten bedeutet. Dieses Geld ist aber besser investiert als die Maklercourtage. Denn Mieter erhalten Zinsen auf ihre Anteile und können sie beim Auszug wieder verkaufen – in der Regel mit Gewinn.
Grundsätzlich hat der Vermieter oder Verkäufer auch die Möglichkeit, das Maklerhonorar als sogenannte Innen-Provision selbst zu tragen. Aus naheliegenden Gründen ist das aber nur äußerst selten der Fall.
Gerade in Großstädten werden Wohnungssuchende trotz dieser Tipps nicht unbedingt eine provisionsfreie Wohnung finden. Was also tun, wenn man die persönliche Traumwohnung bekommen hat, die Provision aber nicht bezahlen kann?
Natürlich können zukünftige Mieter versuchen, mit dem Makler eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Der ist aber nicht dazu verpflichtet, sich darauf einzulassen. Sollte der Makler der Zahlung in Raten nicht zustimmen, kann es ratsam sein, stattdessen mit dem Vermieter eine Ratenzahlung der Kaution zu vereinbaren. So kann das Geld, das an dieser Stelle nicht direkt vollständig verwendet wird, für die Provision verwendet werden.