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Barrierefreies Bauen

Barrierefreies und komfortables Wohnen im Alter

Wer sich mit achtzig Jahren noch in seinen eigenen vier Wänden wohl fühlen möchte, sollte schon jetzt sein Haus so planen, dass es bei Bedarf möglichst einfach und kostengünstig seniorengerecht umgestaltet werden kann. Für mehr Selbstständigkeit im Alter!

Schon jetzt an später denken

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Der Trend in Österreich geht eindeutig in die Richtung, dass alte Menschen so lange in ihrer angestammten Wohnumgebung leben wie möglich. Wer jetzt sein eigenes Haus plant, sollte deshalb darauf achten, dass er sich auch im hohen Alter noch darin wohlfühlen kann. Gute Planung spart spätere Umbauarbeiten.

Bei gewerblichen Bauprojekten ist Barrierefreiheit ohnehin weitestgehend gesetzlich vorgeschrieben, aber auch private Häuslbauer können sich zum eigenen Nutzen an diesen Vorschriften orientieren. Für jene, die barrierefrei bauen, gibt es in manchen Bundesländern eine höhere Wohnbauförderung. "Barrierefrei" bedeutet im Zusammenhang mit Einfamilienhäusern zuallererst, dass sich der Hauseingang sowie alle wesentlichen Räume auf einer Ebene befinden. Auch an breite Gänge und ausreichend Platz im Badezimmer sollte gedacht werden. Aber es gibt noch mehr Möglichkeiten, wie Sie schon beim Hausbau an später denken können.

Tipps für komfortables Wohnen im Alter:

  • Um rollstuhlgerecht zu sein, müssen Vorräume/Flure sowie Türen eine Mindestbreite aufweisen. Schwellen wenn möglich vermeiden
  • Badezimmer sollten so gestaltet werden, dass sie sich ohne eine nachträgliche Veränderung der Leitungen rollstuhlfreundlich umbauen lassen
  • Im Idealfall befinden sich Küche, Bad, WC sowie Wohn- und Schlafräume barrierefrei im Erdgeschoß
  • Zum Erreichen der oberen Stockwerke wird später eventuell ein Treppenlift benötigt. Lassen Sie daher beim Bau der Treppe genügend Freiraum, um nachrüsten zu können
  • Schiebetüren an Stelle von nach außen aufschlagenden Schrank- oder Zimmertüren erleichtern die Fortbewegung im Haus
  • Einbaumöbel und Schränke sollten auch vom Rollstuhl aus bedient werden können
  • Durch den Einbau einer bodengleichen Dusche erleichtern Sie sich nicht nur das Leben im Alter, das Badezimmer wirkt zudem größer und lässt sich leichter reinigen. Eine Alternative wäre ein modernes Badewannensystem mit begehbarem Seiteneinstieg
  • Um rollstuhlgerecht zu sein, müssen Vorräume/Flure sowie Türen eine Mindestbreite aufweisen. Schwellen wenn möglich vermeiden
  • Ein Herd mit Ceran- oder Induktionsfeld, auf dem die Töpfe leicht verschoben werden können, sorgt im Alter für gehobenen Wohnkomfort
  • Die Terrasse wird durch trittsicheren Boden und versenkte Terrassentür-Schwellen barrierefrei
  •  Steckdosen in Griffhöhe sowie rutschfeste Beläge auf Treppen erleichtern ebenfalls das Wohnen im fortgeschrittenen Alter

Welche Förderungen für barrierefreies Wohnen gibt es in Österreich?

Wer aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder des Alters besondere Wohnbedingungen benötigt, wird in Österreich nicht alleine gelassen. Es gibt viele großzügige Förderungen, die durch ein barrierefreies Bauen die Wohnqualität verbessern.

Eine erste wichtige Anlaufstelle sind die einzelnen Bundesländer mit Wohnbauförderungen für barrierefreie Maßnahmen. Sie können sowohl für Neubauten als auch für entsprechende Sanierungen beantragt werden. Meist handelt es sich dabei um Annuitätenzuschüsse. In Wien betragen sie bei einer zehnjährigen Darlehenslaufzeit z.B. bis zu zehn Prozent von den gesamten Investitionskosten. In Salzburg sind unabhängig von einem Kredit bis zu € 500 pro Quadratmeter Nutzfläche möglich. Eine behindertengerechte Ausstattung für ein Haus oder eine Wohnung kann mit bis zu € 7.500 bezuschusst werden, für Badsanierungen gibt es bei Wohnungen bis zu € 4.000 und bei Häusern bis zu € 5.000.

Die Höhe der Förderungen gestaltet sich je nach Bundesland recht unterschiedlich. Auf österreichweiter Ebene können auch noch beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen oder im Falle von Behinderungen aufgrund von Arbeitsunfällen bei der AUVA Förderungen beantragt werden.

Wer kann eine Förderung für barrierefreies Bauen beantragen?

Auch bei den Voraussetzungen für die Förderung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit gibt es zwischen den Bundesländern Unterschiede. Zu den grundlegendsten Voraussetzungen gehört, dass die behinderte Person in der zu sanierenden Wohnung ihren Hauptwohnsitz hat und dass diese nicht größer als 150 Quadratmeter ist. Selbstverständlich muss auch ein Nachweis der Behinderung erfolgen, indem der Behindertenausweis oder eine Pflegegeldbestätigung ab Stufe 3 vorgelegt wird. Das Wohnungseigentum muss durch einen entsprechenden Auszug aus dem Grundbuch bestätigt werden. Die Förderungen können sowohl Eigentümer als auch Mieter erhalten. Bei Mietwohnungen müssen die Vermieter den Antrag einreichen.

Was wird beim barrierefreien Bauen gefördert?

Typische Förderbereiche sind z.B. der Umbau von Bädern, die Installation von Treppenliften und Rampen, Verbreiterungen der Türstöcke, Umbauten von Schlafzimmer und Küche usw. Im Grunde genommen werden alle Bereiche des privaten Wohnens gefördert. Das Ziel ist, die Selbstständigkeit und Sicherheit der behinderten Personen weitestmöglich zu garantieren.

Was muss beim barrierefreien Bauen beachtet werden?

Wie bei allen Förderungen in Österreich müssen auch jene für ein barrierefreies Wohnen unbedingt vor Baubeginn eingereicht werden und die Antwort sollte abgewartet werden. Nachträglich ist es nicht mehr möglich, einen Antrag einzureichen. Außerdem gibt es bei vielen Förderungen eine Zeitfrist, bis zu dieser das Bauvorhaben umgesetzt werden muss. Viele Förderstellen fordern eine Bestätigung der Baumaßnahmen, indem der Eigentümer die dafür erhaltenen Rechnungen vorlegen muss.

Für ein barrierefreies Österreich

Im Jänner 2016 ist in Österreich das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vollständig in Kraft getreten. In allen öffentlichen Gebäuden muss spätestens jetzt Barrierefreiheit garantiert sein. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen können dafür staatliche Förderungen in Anspruch nehmen, z.B. in Form von günstigen Darlehen oder einmaligen Zuschüssen. Für das Umsetzen des Gesetzes gilt eine Umsetzungsfrist von 10 Jahren, wobei bauliche Maßnahmen schon jetzt ergriffen werden müssen, sofern sie nicht mehr als € 5.000 ausmachen. Wird keine Barrierefreiheit ermöglicht, gilt dies als Diskriminierung der Behinderten, die dann klagen können. In solchen Fällen können Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden, ein Einklagen des Behebens der Barriere ist nach der aktuellen Gesetzeslage damit aber noch nicht verbunden.