Durch Anbauten können Sie Ihr Eigenheim individuell gestalten und mehr Platz schaffen. Vor Baubeginn sollten Sie sich über Kosten, Bauweise, Materialien und baurechtliche Lage informieren.
Ob eine Sauna, einen Carport oder eine Garage im Garten: Indem Sie anbauen, können Sie Ihr Zuhause verschönern und zusätzlichen Raum schaffen. Bevor Sie mit dem Bau beginnen, sollten Sie sich die erforderlichen Baugenehmigungen einholen und sich über Anbau-Möglichkeiten, Materialien, erforderliche Fläche und Kosten informieren.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie planen die Erweiterung bereits beim Hausbau mit ein, oder Sie bauen im Nachhinein an. Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile. Nehmen Sie den Anbau zeitgleich mit der Errichtung Ihres Hauses vor, sind die Gestaltungsmöglichkeiten flexibler. Bauen Sie später an, müssen Sie sich nach dem noch verfügbaren Platz richten. Nach einiger Zeit im neuen Haus können Sie allerdings auch besser einschätzen, welche Erweiterungen Sie wirklich benötigen.
Bevor Sie loslegen, stehen weitere finanzielle und praktische Entscheidungen an. Überlegen Sie sich, ob Sie Carport und Wintergarten selbst bauen oder lieber als Fertigobjekte kaufen. Nehmen Sie sich Zeit, um die verschiedenen Baumaterialien miteinander zu vergleichen, denn davon hängen unter anderem die Kosten der Baumaßnahme ab. Stellen Sie sicher, ob der geplante Anbau überhaupt realisierbar ist. Beim Bau einer Sauna sollte beispielsweise die Wärmedämmung möglichst hoch sein, um keine Energie zu verschwenden. Außerdem ist für die Saunadusche ein passender Wasseranschluss nötig. Nachdem Sie diese Fragen beantwortet haben, geht es an die Klärung der Baurechte.
Jede Baumaßnahme auf dem Grundstück, für deren Durchführung spezifische technische Kenntnisse und Fähigkeiten nötig sind, unterliegt dem Baurecht. Es ist in drei Kategorien unterteilt: geringfügige, anzeigepflichte und bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Unter geringfügigen Bauvorhaben fallen Maßnahmen zur baulichen Erhaltung, Sanierung oder Verbesserung. Dazu zählen unter anderem das Austauschen der Fenster oder kleinere Vorhaben wie der Bau einer Garage oder eines Geräteschuppens.
Anzeigepflichtig sind die Errichtung oder Änderung kleinerer Gebäude, und die Montage von Zäunen. Anzeigepflichtige Vorhaben, die nicht zum Bau freigegeben sind, werden zu bewilligungspflichtigen Baumaßnahmen. Dann muss ein Antrag auf Baubewilligung gestellt werden, der eine Bauverhandlung nach sich zieht. In welche Kategorie die einzelnen Anbau-Maßnahmen fallen, entscheiden die Baubehörden der einzelnen Bundesländer. In der Regel anzeigepflichtig sind beispielweise die Verglasung von Wintergärten und der Bau von Carport-Schutzdächern bis 35 Quadratmetern. Die Baubehörde prüft, ob das angezeigte Vorhaben den Bauvorschriften entspricht. Lautet die Antwort „ja“, kann es losgehen.