VORAUSSETZUNGEN für die Anmietung dieser Wohneinheit sind:
• ein Mindestalter zum Zeitpunkt des Mietantritts von 60 Jahren oder
• ein Behinderungsgrad ab 55% oder
• ab Pflegestufe 2
Bei Nichterreichen der Voraussetzungen ist ein befristeter Mietvertrag möglich.
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WOHNZUSCHUSS beantragen!!!
Unsere Wohnungen und Reihenhäuser sind vom Land NÖ großzügig gefördert.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, Wohnzuschuss (von Familiengröße und Einkommen abhängig) zu beantragen. Dieser verringert ggf. die Miete erheblich.
Kontaktieren Sie uns! Gerne berechnen wir Ihnen die monatlichen Kosten auf Ihre persönliche Situation angepasst.
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Jetzt 2 Monate Mietfrei - Sie zahlen nur die Betriebskosten, Ihren Strom, Heizung und individuellen Wasserverbrauch.
maximaler Wohnzuschuss: EUR 261,-