Eine 4-Zimmerwohnung mit einem idyllischen Terrassenausblick in einer malerischen Lage in Dornbirn - ein wahrer Traum für Naturliebhaber und Familien. Diese Immobilie bietet nicht nur ausreichend Platz, um sich zu entspannen, sondern auch eine perfekte Umgebung für Kinder, um nach Herzenslust zu spielen.
Die Wohnung ist großzügig gestaltet und bietet vier geräumige Zimmer, die sich vielfältig nutzen lassen. Von gemütlichen Schlafzimmern über ein helles Wohnzimmer bis hin zu einem Büro oder Gästezimmer - hier haben Sie Raum für all Ihre Bedürfnisse. Die bodentiefen Fenster sorgen für eine helle und einladende Atmosphäre, während der offene Grundriss ein Gefühl von Großzügigkeit vermittelt.
Die Lage in Dornbirn rundet das Bild ab. Diese Region in Österreich ist für ihre natürliche Schönheit und die Nähe zu den Alpen bekannt. Die Umgebung bietet zahlreiche Wander- und Radwege, perfekt für aktive Familien, die gerne Zeit im Freien verbringen. In Dornbirn selbst finden Sie eine Vielzahl von Annehmlichkeiten, darunter Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel.
Diese 4-Zimmerwohnung ist der ideale Ort, um das Leben in vollen Zügen zu genießen, zu entspannen und die natürliche Schönheit von Dornbirn zu erleben. Es ist eine einzigartige Gelegenheit, die Ruhe und das Glück des Landlebens mit der Nähe zu allen Annehmlichkeiten der Stadt zu verbinden. Willkommen in Ihrem neuen Zuhause, wo sich Groß und Klein gleichermaßen wohlfühlen können.
Highlights:
• Hutle - Innenarchitektur und Tischlerarbeiten • Amerikanische Nuss bei Küche, Badezimmer und Bodenbelag • Bad en suite • überdachte Terrasse • Tiefgaragenstellplatz • Pelletheizung • 15 min fußläufig zur Dornbirner Innenstadt • Naherholungsgebiet • gute Infrastruktur
Ein Tiefgaragenstellplatz kann für € 25.000,00 dazu erworben werden.
Einmalkosten: Grundbuchseintragung: 1,1% Grunderwerbssteuer: 3,5% Notarkosten: 1,2% inkl. MwSt. Maklerhonorar: 3,6% inkl. MwSt. Alle Angaben nach bestem Wissen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Dieses Expose ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt alleine der abgeschlossene Kaufvertrag. §15 der Maklerverordnung gilt als vereinbart.