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***STUDENTENHIT mit TERRASSE BEIM PÖTZLEINSDORFER SCHLOSSPARK***
WOHNEN IM GRÜNEN MIT GROSSEM GEMEINSCHAFTSGARTEN
Ideal für Studierende oder als Zweitwohnsitz in Wien
Diese Single-Wohnung ist über den Treppenaufgang zum 1. OG erreichbar und liegt in Hanglage nordseitig auf der Erdgeschoßebene.
Alle Möbel der Vormieterin können kostenfrei übernommen werden oder werden vom Vormieter geräumt.
Sie erreichen diese Wohnanlage am besten mit dem Auto. Von der Endstelle der Straßenbahnlinie 41 erreichen Sie diese Terrassenwohnung in ca. 15 Gehminuten durch den Pötzleinsdorfer Schloßpark.
Der Zugang zur Wohnung erfolgt vom EG über das Stiegenhaus (ohne Lift, nicht barrierefrei).
Flächen: ca. 24 m2 Wohnfläche + Terrasse ca. 4,08 m2 und 12,70 m2 Gartenanteil und Gemeinschaftsgartenfläche
RÄUME:
Wohnschlafraum, ein Duschbad mit WC und eine kleine Arbeitsküche.
Bezugstermin: ab MV
Mietdauer: vorerst 5 Jahre
Verkehrsanbindungen: Linie 41 Endstation (Anbindung zur Volksoper und zum Schottentor), Autobus 41 A
Details:
Wohnung mit Terrasse, Hauszentralheizung, Küche mit E-Herd-Platten und Kühlschrank, Terrasse ca. 4,08 m2 und 12,70 m2 Gartenanteil, Gemeinschaftsgarten, Kellerabteil, in der Anlage befindet sich auch eine Gemeinschaftswaschküche
Pauschalmiete inkl. dem dzt. Heizkostenakonto (€ 32,20 + 20 % USt; € 6,44) d. s. € 38,64: Eur 544,44 inkl. BK und USt
Kaution: € 1.634,-
Provision: 2 MM zzgl. 20 % USt
Durch das Inkrafttreten des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG/VRUG) können wir Ihnen erst nach Ihrer Zustimmung zum Verzicht auf die darin festgelegte 14-tägige Rücktrittsfrist bzw. Ihre Bestätigung, dass Sie unser vorzeitiges Tätigwerden wünschen, die Detailunterlagen zu diesem unverbindlichen Immobilienangebot mit Adresse zusenden.
Daher erhalten Sie vorab eine gesonderte Nachricht mit allen Informationen zum FAGG, in der Sie uns diese Zustimmung erteilen können.
Nach Erhalt senden wir Ihnen gerne die gewünschten Informationen zu diesem Angebot!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir andernfalls keine Adresse bekannt geben!
Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten durch Ihre erteilte Zustimmung, unser Anspruch auf die vereinbarte Vermittlungsprovision entsteht erst bei einem von uns erfolgreich vermittelten Geschäftsabschluss bzw. bei dessen Rechtswirksamkeit.