In sensationeller Bestlage, in ländlicher Umgebung am Rande von Gallneukirchen werden vier Baugrundstücke verkauft.
Grundstück 1: 673 m²
Grundstück 2: 671 m²
Grundstück 4+5: 860 m²
Grundstück 3+6: 958 m²
• Grundstück 4+5 sowie 3+6 können nur gemeinsam erworben werden. 1 & 2 können sowohl einzeln als auch gemeinsam erworben werden.
Die wunderschöne Stadtgemeinde Gallneukirchen hat allerhand zu bieten. - Zahlreiche Nahversorger, Bäcker, Apotheken, Schulen, Kindergärten, Ärztezentrum, Einkaufszentrum und allerhand Freizeitaktivitäten sorgen für beste Lebensqualität. Die Gemeinde befindet sich knapp 15 Autominuten von der Linzer Innenstadt entfernt.
• Angaben vom Eigentümer bereitgestellt und ohne Gewähr
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <2.000m
Apotheke <2.000m
Kinder & Schulen
Schule <2.000m
Kindergarten <2.000m
Universität <7.000m
Höhere Schule <6.000m
Nahversorgung
Supermarkt <1.500m
Bäckerei <2.000m
Einkaufszentrum <1.500m
Sonstige
Bank <2.000m
Geldautomat <2.000m
Post <2.000m
Polizei <2.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Straßenbahn <8.500m
Bahnhof <7.000m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap
Wir möchten Sie höflich auf die Provision in Höhe von 3% zzgl. USt im Erfolgsfall hinweisen.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.