Die Marktgemeinde Strengberg liegt im nordöstlichsten Teil des Mostviertels auf einer Seehöhe von 359 m und reicht von der Donau im Norden bis zur Autobahn A1 im Süden. Befestigungen an der Donau zur Zeit der Römer, sowie Überreste der römischen Straße (Flötzerweg) in der Nähe der Autobahn, weisen bereits auf eine frühe Besiedelung unseres Gebietes hin.
Erst nach der Fertigstellung der Westautobahn wurde Strengberg wieder zu einem ruhigen und erholsamen Ort inmitten einer reizvollen Landschaft mit stattlichen Vierkanthöfen.
Ein herrlicher Rundblick eröffnet sich von Strengberg über die Alpenkette, auf die Donau und in das Mühlviertel.Egal zu welcher Jahreszeit man Strengberg besucht, im Frühjahr fasziniert die prächtige Baumblüte, im Sommer und Herbst zur Erntezeit begeistern die Früchte des Landes.
Das direkt im Ortskern gelegene Grundstück an der B1 Wiener Straße ist als Bauland – Wohngebiet gewidmet.
Die Bebauung des Grundstücks erfolgte durch einen drei-geschossigen Zubau und Kellergeschoss an ein bestehendes Gebäude mit 2 Geschossen und Keller in Niedrigstenergiebauweise. Erschlossen wurde das Grundstück über eine Zufahrtsstraße im Westen, an der 15 PKW-Stellplätze im
Freien angeordnet sind.
Diese Wohnhausanlage wurde vom Land Niederösterreich gefördert! Die Mieter müssen den Förderkriterien entsprechen und hier ihren Hauptwohnsitz begründen.
Obwohl als "betreubares Wohnen" errichtet, eignen sich die Wohnungen dieser Wohnhausanlage ideal auch als Startwohnung oder befristete Mietwohnung mit Option auf Verlängerung
Mietvertrag für betreutes Wohnen: Ab dem Erreichen des 60. Lebensjahres wird der Mietvertrag unbefristet ausgestellt, unter 60 Jahren erhalten Sie einen befristeten Mietvertrag auf 3 Jahre mit der Option auf Verlängerung.
Folgende Wohneinheiten sind zurzeit verfügbar:
Top 10
Wohnfläche: 45,38 m²
2 Zimmer
Finanzierungsbeitrag: € 4.200,00
Miete: € 543,00
In den Mietkosten sind Betriebskosten, Hausbetreuung und Umsatzsteuer enthalten. Energiekosten (Strom, Heizung und Warmwasser) sind nicht enthalten.
Wohnzuschuss (abhängig vom Familieneinkommen) möglich.
Unsere Angaben erfolgen aufgrund der Informationen und Unterlagen, welche uns vom Abgeber oder dessen Beauftragten zur Verfügung gestellt wurden und sind ohne Gewähr.
Die Kosten der Vermittlung trägt der Abgeber, sodass für den Mieter keine Vermittlungskosten entstehen.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Infrastruktur / Entfernungen
Gesundheit
Arzt <5.500m
Apotheke <7.500m
Kinder & Schulen
Schule <5.500m
Kindergarten <5.500m
Nahversorgung
Supermarkt <1.000m
Bäckerei <5.500m
Einkaufszentrum <5.500m
Sonstige
Bank <5.500m
Geldautomat <5.500m
Post <1.000m
Polizei <7.500m
Verkehr
Bus <500m
Autobahnanschluss <3.500m
Bahnhof <7.500m
Angaben Entfernung Luftlinie / Quelle: OpenStreetMap