Westlich von Innsbruck erfolgt die Vergabe von Grundstücken im Rahmen eines Baurechts bzw. von Baurechten mit mind. ca. 10.000m² bis max. ca. 37.700m². Es besteht die Möglichkeit der Mitnutzung der bereits bestehenden Entnahme- und Rückführungsbrunnen bzw. die Schaffung eines separaten Entnahmebrunnens, welche bereits für den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe (Beheizung und Kühlung der Bestandsgebäude) verwendet werden.
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Mag. Klaus Bodner
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