Wer sie zahlen muss und wie sie berechnet wird

Unter Grundsteuer ist eine laufend zu entrichtende Gemeindesteuer zu verstehen. Wie sich die Grundsteuer zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbssteuer?

Die Grunderwerbssteuer ist – wie der Name schon sagt – dann zu entrichten, wenn ein Grundstück gekauft wird. Wenn das Grundstück von Familienmitgliedern gekauft wird, beträgt der Steuersatz zwei Prozent, in allen anderen Fällen sind es 3,5 Prozent. Die Grunderwerbssteuer ist einmalig vom Käufer an das Finanzamt zu entrichten.

Während die Grunderwerbssteuer für den Kauf zu zahlen ist, gilt die Grundsteuer für die Nutzung beziehungsweise den Besitz des Grundstückes. Daher ist diese unbegrenzt fällig, sofern das Grundstück nicht verkauft wird. Während die Grunderwerbssteuer von der Steuer abgesetzt werden kann, ist dies bei der Grundsteuer nicht der Fall.

Wieso und wann muss ein Eigentümer laut Grundsteuergesetz Grundsteuer zahlen?

Die Steuer geht zu 100 Prozent an die jeweilige Gemeinde, die sie wiederum für die Instandhaltung der Straßen und öffentlichen Wege sowie öffentlicher Einrichtungen verwendet. Wenn die Grundsteuer mehr als 75 Euro pro Jahr beträgt, wird sie quartalsmäßig abgerechnet, ansonsten handelt es sich um einen Jahresbetrag. Wenn sich auf dem Grundstück Mietobjekte befinden, kann der Eigentümer die Steuer auf die Mieter übertragen. Allerdings gilt das nur anteilig, das heißt der Mieter zahlt nur für so viele Quadratmeter Grundsteuer, wie er laut Mietvertrag auch privat nutzt. Auch Besitzer von Eigentumswohnungen müssen diese Steuer zahlen. Laut österreichischem Gesetz gilt eine dingliche Haftung, das bedeutet es besteht ein gesetzliches Pfandrecht auf dem Steuergegenstand beziehungsweise dem Grundstück.

Wie wird der Steuermessbetrag ermittelt?

Die Berechnung ist kompliziert: Zuerst wird eine Steuermesszahl auf den Einheitswert angewendet (die Steuermesszahl hängt vom Verwendungszweck ab). Daraus ergibt sich der Steuermessbetrag. Dieser wird durch die Gemeinde je nach Hebesatz vervielfacht. Die Hebesätze sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und sind im Gemeinderecht  zu finden, maximal kann der Hebesatz 500 Prozent vom Grundsteuermessbetrag ausmachen. Das entspricht einem Prozent des Einheitswertes. Beim Einheitswert handelt es sich um einen vom Finanzamt ermittelten Wert, der deutlich unter dem eigentlichen Wert des Grundstücks liegt. Die Steuermesszahl hängt von der Nutzungsart des Grundstückes ab und liegt zwischen 0,5 und zwei Promille.

Die Grundsteuer berechnen – ein praktisches Beispiel

Frau A besitzt ein Mietshaus in Wien mit einem Einheitswert von EUR 100.000. Die Folgen: Für die ersten EUR 3650 des Einheitswerts beträgt die Steuermesszahl ein Prozent und für den Rest 1,5 Prozent. Dadurch kann der Steuermessbetrag von EUR 148,18 (= 3.650*0,001 + 96.356*0,0015) ermittelt werden. In Wien beträgt der Hebesatz 500 Prozent, daher wird eine Grundsteuer von EUR 740,90 erhoben.

Wann gilt eine Grundsteuerbefreiung?

Wenn sich das Grundstück im Ausland befindet, muss der Eigentümer keine Grundsteuer dafür bezahlen, selbst wenn er seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat. Grundstücke, die für den öffentlichen Dienst oder den öffentlichen Verkehr, vom Bund, Land oder den Gemeinden oder für sportliche Zwecke genutzt werden, sind von der Steuer befreit. Das gilt auch für die Nutzung von Verbänden, Gebietskörperschaften, gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften und so weiter. In all diesen Fällen gilt eine dauernde Grundsteuerbefreiung.

So erfolgt eine Grundsteuerbefreiung im Rahmen der Wohnbauförderung

Daneben gibt es noch eine zeitlich begrenzte Freistellung von der Grundsteuer. Sie kann von den Gemeinden für neu geschaffene Wohnobjekte gewährt werden. Die Richtlinien dafür werden von den Gemeinden festgesetzt, weitere Informationen hierzu sind dementsprechend dort einzuholen.

So kann sich die Steuer erhöhen

Die Grundsteuer bleibt nicht immer gleich, sondern kann sich im Laufe der Jahre erhöhen. Das ist dann der Fall, wenn das Finanzamt einen neuen, höheren Einheitswert berechnet, sich der Steuermessbetrag ändert oder der Hebesatz durch die Gemeinde erhöht wird. Im Durchschnitt steigt in Österreich bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen der Einheitswert und damit auch die Grundsteuer um 10 Prozent pro Jahr.

Im internationalen und europäischen Vergleich ist die Grundsteuer in Österreich aber sehr nieder. Im Verhältnis zum BIP liegt sie bei 0,5 Prozent, in Deutschland sind es hingegen 2,3 Prozent und im teuersten Land, dem Vereinigten Königreich, sind es sogar mehr als 4 Prozent. Die Grundsteuer macht in Österreich also etwas mehr als 0,6 Milliarden Euro pro Jahr aus. Während der Steueranteil am BIP in den letzten Jahren gesunken ist, sind die Einnahmen für den Staat deutlich gestiegen.

Wie hoch kann die Grundsteuer sein?

Österreichweit gilt ein maximaler Hebesatz von bis zu 500 Prozent. Wird dieser auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, darf die Grundsteuer maximal ein Prozent vom Einheitswert ausmachen. Eigentümer, die eine zu hohe Bemessung des Einheitswertes vermuten, können gegen den Grundsteuermessbescheid Einspruch erheben. Insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Grundstücken kann es aufgrund eines Überschätzens der wirtschaftlichen Zuschläge, der Viehzuschläge oder der Prämien zu falschen Bewertungen kommen. Ein Einspruch gegen den Bescheid muss innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt eingereicht werden.