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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Beim Immobilienerwerb sollten sich Käufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Grundstücks vom Finanzamt ausstellen lassen.

Was ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung im Immobilienzusammenhang ist eine Bestätigung, dass für ein bestimmtes Grundstück alle zu zahlenden Steuern - insbesondere die Grunderwerbssteuer – beglichen wurden. Davon ausgenommen sind die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Die Bescheinigung wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Beim Grundstückserwerb ist sie eine wesentliche Information für den Käufer.

Wann ist eine solche Bescheinigung anzufordern?

Beim Erwerb einer Immobilie sollten sich Käufer und finanzierende Bank umfassend über die Immobilie informieren. Im Zuge dessen ist es notwendig, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Eintragungen ins Grundbuch dürfen nämlich nur bei vorliegender Bescheinigung vorgenommen werden.
Wenn der Käufer bei der Bank ein Darlehen aufnehmen möchte, wird zuerst diese Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Für die Eintragung der Grundschuld muss der Antragsteller bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sein. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist also als einer der ersten Schritte auszustellen. Anwälte und Notare können eine Selbstberechnung der Steuern vornehmen. Diese Erklärung kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung ersetzen.

Achtung: Die Ausstellung der Bescheinigung stellt lediglich eine Momentaufnahme dar. Sie ist nur bis zum Punkt der Ausstellung eine zuverlässige Quelle, da später anfallende Steuern nicht mehr berücksichtigt werden können.

Wer stellt die Bescheinigung aus, und was muss angegeben werden?

Die Bescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt. Es muss dazu der Name des Antragstellers sowie die Abgabennummer angegeben werden. Daraufhin wird das Finanzamt die Bescheinigung abstempeln, sofern keine Abgabenforderungen bestehen. Falls in Bezug auf das Grundstück noch Rückstände beim Finanzamt bestehen, wird die Bescheinigung nicht ausgestellt. Im Normalfall ist die Beantragung der Bescheinigung allerdings unkompliziert und nimmt nur wenige Minuten in Anspruch.

Es besteht Verwechslungsgefahr! In Österreich gibt es mehrere verschiedene Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Neben der für die Grunderwerbssteuer gibt es auch eine vom Bundesministerium für Inneres für die Arbeitserlaubnis von Drittstaatsangehörigen. Weiters gibt es eine, welche die Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen bestätigt.