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Friedenszins

Niedrige Altmieten sind unsozial

Da niedrige Altmieten keine Gewinne abwerfen, oft sogar Kosten verursachen, werden von den Eigentümern keine aufwändigen, zeitgemäßen Sanierungen durchgeführt.

Der sogenannte Friedenszins wurde vor knapp 100 Jahren in Wien eingeführt, um arme Menschen vor Mieterhöhungen und Kündigungen zu schützen. In einer Zeit wo es große Armut, galoppierende Inflation und noch keine großflächig verfügbaren Gemeindebauten gab, war diese politische Maßnahme sinnvoll und ein wichtiger Beitrag zum sozialen Ausgleich. Bis heute bezahlt man bei dem sogenannten Friedenszins nur wenige Euro pro Quadratmeter Miete, in vielen Fällen nicht viel mehr als zwei oder drei Euro. Nach Schätzungen des Zentralverbands Haus und Eigentum gibt es in Österreich noch etwa 55.000 Wohnungen mit Altmieten, die dem Friedenszins entsprechen. Zwei Drittel davon in Wien. Diese Wohnungen sind nicht rentabel. Ein Vermieter bekommt für eine Kategorie B-Wohnung etwa einen Euro pro Quadratmeter. Das bringt nicht nur keine Profite, damit sind nicht einmal die Kosten für Instandhaltung und Erneuerung abgedeckt, also ein Verlustgeschäft für den Vermieter.

Mieter selten sozial bedürftig

Bei aller Problematik der billigen Altmieten darf man aber nicht vergessen, dass ursprünglich mit sozial Bedürftigen diese Mietverträge geschlossen wurden. Alte Menschen die in ihrem Lebensabend davon profitieren, gehören selten zur Oberschicht und sollen auch nicht aus ihren vertrauten Wohnverhältnissen gedrängt werden. Nicht einzusehen ist aber, dass mittlerweile viele der günstigen Altmieten von den nachfolgenden Generationen der ursprünglichen Mieter genützt werden. Nur sehr selten besteht hier soziale Bedürftigkeit. In den meisten Fällen ist die niedrige Miete eine lieb gewonnene Möglichkeit, das eigene Vermögen zu schonen. Möglich wird das durch das sogenannte Eintrittsrecht. Dieses sieht vor, dass Kinder oder Ehegatten, die in der Wohnung gemeldet sind und nachweislich dort wohnen, den alten Mietvertrag übernehmen können. Besonders bei billigen Altmieten wird dieses veraltete Gesetz regelmäßig ausgenutzt.

Mehr Rechte für Vermieter

Da die Niedrigstmieten keine Gewinne abwerfen, oft sogar Kosten verursachen, werden von den Eigentümern keine aufwändigen, zeitgemäßen Sanierungen durchgeführt. Nur das Nötigste, gesetzlich vorgeschriebene wird getan. Aufwertungen von Immobilien bleiben aus, die Bauwirtschaft leidet und die Wohnungen fehlen auf dem Immobilienmarkt. Auch werden häufig die nicht erzielten Gewinne auf andere, neue Mieter abgewälzt, sodass junge Menschen sozusagen die niedrigen Mieten der Älteren mitfinanzieren müssen. Dadurch wird das Eintrittsrecht bei "Friedenszins-Wohnungen" zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem. Der Gesetzgeber ist nun am Zug rechtliche Möglichkeiten für Vermieter zu schaffen, die billigen Mieten anzuheben oder neu zu vermieten. Gleichzeitig müssen aber alte Menschen vor der Delogierung geschützt werden. Generell gilt: Das Eintrittsrecht bei Altmieten gehört abgeschafft.