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Baugenehmigung

Wofür benötigen Häuslbauer eine Baugenehmigung?

Um ein Haus zu bauen oder Umbauten vorzunehmen, benötigt der Bauherr unter Umständen eine Baugenehmigung. Er muss sich vor dem Bauvorhaben darüber informieren, welche Vorschriften er einzuhalten hat. Vor der Bewilligung darf kein Bau gestartet werden. Wird sie nicht erteilt, droht im Nachhinein der Abriss.

Wieso wird eine Baugenehmigung benötigt?

  • Mit der Genehmigung wird bestätigt, dass ein Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Wird sie erteilt, hat sich der Bauherr an die dem Antrag beigefügten Pläne zu halten.

  • Erfolgt nachträglich eine Änderung, muss diese erneut bewilligt werden. Erst wenn dies Bewilligungen erteilt wurden, kann das Bauvorhaben gestartet werden. Werden die Vorschriften des Bauamtes eingehalten, kann nachträglich eine Bewilligung erteilt werden, diese ist aber in jedem Fall mit einer Strafe für die verspätete Meldung verbunden.
     

Wann muss eine Baugenehmigung beantragt werden?

Die Bedingungen für eine Baugenehmigung ist Sache der Bundesländer. In jedem Fall muss die Errichtung eines neuen Gebäudes gemeldet werden, ebenso wie Zubauten und größere Umbauten. Je nach Bundesland gibt es auch lediglich anzeigepflichtige Bauvorhaben. Das kann Änderungen der Raumeinteilung und Raumwidmung, die Errichtung von Gartenhäusern, Wintergärten und Garagen, Umzäunungen oder Terrassen betreffen. Bewilligungsfreie Bauvorhaben sind alle Maßnahmen zur Instandsetzung sowie Sanierungen, der Tausch von Türen und Fenstern oder das Aufstellen von Geräteschuppen. Je nach Bundesland kann ein Abriss von Häusern oder Hausteilen bewilligungspflichtig sein.

Für die meisten österreichischen Bundesländer gilt: Alles, was einen Grundriss über sechs Quadratmeter hat und über zwei Meter hoch ist, benötigt eine Genehmigung von der Baubehörde.
 

Wie wird die Genehmigung beantragt?

Um einen Bau genehmigt zu bekommen, muss ein Antrag bei der zuständigen Baubehörde oder bei der Gemeinde eingereicht werden. Dieser Antrag muss die Einreichpläne mit Grundriss, Schnitt und Ansichten, die Baubeschreibung mit Energieausweis und einen aktuellen Grundbuchauszug beinhalten. Auch eine Planskizze kann beigefügt werden. Um Zeit zu sparen, sollten sich zukünftige Bauherren vorab darüber informieren, welche Dokumente der Antrag enthalten muss. Je nach geltendem Raumordnungsgesetz und Bestimmungen der Gemeinde können zusätzliche Unterlagen eingefordert werden.
 

Wieviel kostet eine Baubewilligung?

Die Kosten für eine Baugenehmigung hängen von der Größe des Bauvorhabens ab. Für ein Einfamilienhaus muss zum Beispiel in Wien mit 100 bis 200 Euro gerechnet werden. Sie ergeben sich aus einer Verwaltungsabgabe und einer Bundesstempelgebühr.
 

Wie wird der Bau bewilligt?

Je nachdem, wie umfangreich der Bau sein wird, müssen gegebenenfalls die Nachbarn über das Bauvorhaben informiert werden. Bei Hausbauten oder großen Umbauten ist in vielen österreichischen Bundesländern eine Bauverhandlung anzusetzen. Daran nehmen alle beim Bau involvierten Personen teil, also der Bauherr, die Baufirmen, Vertreter der Behörden und die Nachbarn, die vorab schriftlich über den Termin informiert werden. Hier haben die Nachbarn die Gelegenheit, Einspruch gegen den Bau zu erheben. Erfolgt eine Einigung oder gibt es keinen Einspruch, wird die Zustimmung für den Bau per Unterschrift bestätigt und der Bauherr kann mit seinem Vorhaben beginnen.
 

Wann kann ein Nachbar Einwand gegen die Baubewilligung erheben?

Eine Mauer, die die schöne Aussicht versperren würde, ist kein gültiger Grund. Der Nachbar muss im Rahmen der Bauverhandlung oder innerhalb der Einspruchsfrist nachweisen können, dass das Bauvorhaben die Vorschriften des BauG verletzt. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Abstände zum eigenen Grundstück zu knapp bemessen sind. Als Nachbarn gelten all jene Personen, die Grundstücke besitzen, die an das betroffene Grundstück direkt angrenzen.
 

Welche Bauvorschriften gelten in Österreich?

Die Bauordnung legt fest, welche Anforderungen eine Immobilie nach Fertigstellung erfüllen muss. Die Vorschriften beziehen sich auf folgende Punkte:

  • Erschließung
  • Abstandsflächen
  • Art der Nutzung
  • Nachbarschutz
  • Statik
  • Rettungswege
  • Sicherheit der Baustelle
  • Energieeffizienz des Gebäudes

Bei Eigentumswohnungen gibt es außerdem Vorschriften zur Barrierefreiheit und zum Errichten von Gemeinschaftsanlagen, wie etwa Stellflächen oder Spielplätzen.