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Aufsandung

Definition einer Aufsandung

Für die Eigentumsübertragung an einem Grundstück sieht das Gesetz vor, dass Verkäufer und Käufer die beglaubigte Einigungserklärung über die Änderung im Grundbuch (Aufsandung) abgeben müssen (zum Beispiel beim Notar).

Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss noch die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. In der Regel wird die Aufsandung gleichzeitig mit der Beurkundung des Kaufvertrags erklärt. Möglich ist aber auch, dass zunächst der Kaufvertrag beurkundet und erst später die Aufsandung erklärt wird.