Wer in Österreich bauen möchte, muss in den meisten Fällen eine Bauanzeige machen. Wann ein Bau zu melden ist, wird von den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Deshalb sollte sich jeder Häuslbauer vor der Planung darüber informieren, was auf seinem Grundstück möglich ist.
Mit einer Bauanzeige meldet ein Häuslbauer sein Bauprojekt bei der zuständigen Gemeinde oder in Wien bei den Magistratsämtern MA 64 oder MA 37 an. Sie beinhaltet alle Baupläne in zweifacher Ausführung und statistische Vorbemessungen. Werden bei Aus- und Umbauten mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle verändert, müssen außerdem ein Energieausweis und ein Nachweis der Berücksichtigung energieeffizienter Systeme beigefügt werden.
Die Anzeige hat vor Baubeginn zu erfolgen. Ist sie die einzige Voraussetzung für eine Baugenehmigung, muss sie mindestens einen Monat davor gemacht werden. Je nach Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes verliert sie spätestens nach vier Jahren ihre Gültigkeit.
Abhängig von der Art des Bauvorhabens und den Bestimmungen der Bundesländer muss zusätzlich zur Anzeige eine Bewilligung erteilt werden. Folgende Baumaßnahmen werden unterschieden:
Neben dem Bau muss auch der geplante Abriss eines Gebäudes angezeigt werden. In manchen Bundesländern muss außerdem eine Baubeginns- sowie eine Fertigstellungsanzeige erfolgen.
Österreichweit beträgt die Grundgebühr 14,30 Euro. Hinzu kommen noch Kosten für die Beschreibung und den Plan, die im Schnitt bei 3,90 Euro pro Bogen liegen, sowie eine Gemeinde-Verwaltungsabgabe.